Übersicht der Entscheidungen zu § 1375 ABGB
A Umänderung von Rechten
B Konstitutives Anerkenntnis
(Unterscheidung vom einfachen Anerkenntnis), Wirkung
C Anfechtung des konstitutiven Anerkenntnisses
D Diverses (Verzichte)
Informationen zu § 1375 ABGB
Verweisungen:
Prozessuales Anerkenntnis bei § 395 ZPO!
Vergleich bei § 1380 ABGB!
Prozessvergleich bei § 204 ZPO!
§ 1375 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 1375 Umänderung der Rechte und Verbindlichkeiten;
…Zweytes Hauptstück. Von Umänderung der Rechte und Verbindlichkeiten. Umänderung der Rechte und Verbindlichkeiten; § 1375. Es hängt von dem Willen des Gläubigers und des Schuldners ab, ihre gegenseitigen willkührlichen Rechte und Verbindlichkeiten umzuändern. Die Umänderung kann ohne, oder mit Hinzukunft…
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