6Ob90/69—OGH Entscheidung
23. April 1969
…durch den Richter wird von Sperl, Lehrbuch S. 480, offenbar als ausreichend erachtet. Neumann[4], S. 829, verweist darauf, daß das aufgenommene Protokoll gemäß § 212 ZPO. den Parteien vorzulesen oder zur Durchsicht vorzulegen und von ihnen zu unterschreiben ist, daß aber der Vergleich auch dann gültig ist, wenn die Parteien das…