(1) Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Verhandlung, er erteilt das Wort und kann es demjenigen entziehen, der seinen Anordnungen nicht Folge leistet, er vernimmt die Personen, die zum Zweck der Beweisführung auszusagen haben, und verkündet die Entscheidung des Senates.
(2) Der Vorsitzende kann den Parteien auftragen, binnen einer ihnen gleichzeitig zu setzenden Frist Vorbringen zu erstatten, die als Beweismittel zu benützenden Urkunden in Urschrift oder Abschrift und Augenscheinsgegenstände bei Gericht zu erlegen oder zur mündlichen Verhandlung mitzubringen und den Vor- und Familiennamen sowie die Anschrift einzuvernehmender Zeugen bekannt zu geben. Kommt die Partei einem solchen Auftrag ohne genügende Entschuldigung nicht fristgerecht nach, so kann dieses Vorbringen auf Antrag oder von Amts wegen zurückgewiesen oder die Unterlassung im Sinne des § 381 gewürdigt werden.
(3) Der Vorsitzende hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sache erschöpfende Erörterung finde, die Verhandlung aber auch nicht durch Weitläufigkeit und unerhebliche Nebenverhandlungen ausgedehnt und, soweit thunlich, ohne Unterbrechung zu Ende geführt werde.
Rückverweise
ZPO · Zivilprozessordnung
§ 636 In- und Außerkrafttreten; Übergangsbestimmungen
… 2022), BGBl. I Nr. 61/2022, gilt Folgendes: 1. Die §§ 64, 68, 70, 71, 73b, 75, 82, 84, 85, 180, 183, 207 bis 213, 219, 227, 236, 251, 286, 297, 299, 306, 316, 354, 357, 396, 414, 417, 418, 419, 426, 433a, 437, 460, 499…
§ 186 §. 186.
…über solchen Widerspruch der Senat. (2) Gegen die Entscheidung des Senates ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Gleiches gilt von den gemäß §§ 180 Abs. 2 und 184 Abs. 2, ergehenden Entscheidungen des Senates.…
§ 257 Einleitung der Streitverhandlung
…Verhandlung notwendige Anordnungen sind so früh wie möglich zu treffen. Insbesondere ist soweit erforderlich der Wechsel vorbereitender Schriftsätze aufzutragen und mit Anordnungen nach § 180 Abs. 2 vorzugehen. (3) Die Parteien können einander in der Klage oder Klagebeantwortung noch nicht enthaltene Anträge, Angriffs- und Verteidigungsmittel, Behauptungen und Beweise, welche…