RI0100095 – OLG Innsbruck Rechtssatz
TP 3A I 1 lit d zweiter Fall RATG sieht eine Entlohnung nach dieser Bestimmung für Schriftsätze vor, die vom Gericht aufgetragen werden. Ein Auftrag iSd § 180 Abs 2 ZPO liegt nicht vor, wenn das Gericht den Parteien freistellt, im Fall der Beantragung einer mündlichen Erörterung des Gutachtens gleichzeitig die vom Sachverständigen zu beantwortenden Fragen zur Vorbereitung der Verhandlung bekanntzugeben.