Sind beide Parteien durch Rechtsanwälte vertreten, so hat jeder dieser Rechtsanwälte, der einen Schriftsatz einbringt, die für den Gegner bestimmte Gleichschrift dessen Rechtsanwalt durch einen Boten, die Post oder mittels Telefax oder elektronischer Post direkt zu übersenden; diese Übersendung ist auf dem dem Gericht überreichten Stück des Schriftsatzes zu vermerken. Dies gilt nicht für Schriftsätze, die dem Empfänger zu eigenen Handen zuzustellen sind oder durch deren Zustellung eine Notfrist in Lauf gesetzt wird.
Rückverweise
PatG · Patentgesetz 1970
§ 115 Verfahren über Anfechtungsanträge
…Einbringung der zweiten Ausfertigung entfällt, sofern die Gegenschrift samt Beilagen ordnungsgemäß elektronisch eingereicht wird. (3) Nach der Zustellung gemäß Abs. 2 gilt § 112 ZPO sinngemäß für Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare gleichermaßen. (4) Die Vorschriften der §§ 168 und 169 ZPO gelten sinngemäß.…
IO · Insolvenzordnung
§ 254
…des Verfahrens, 4. die Hemmung von Fristen und die Erstreckung von Tagsatzungen nach § 222 ZPO, 5. die Zustellung zwischen Rechtsanwälten nach § 112 ZPO bei schriftlichen Forderungsanmeldungen und Anträgen auf Abschluss eines Sanierungsplans und 6. die Vertretung durch Rechtsanwälte, soweit § 253 Abs. 3 vierter Satz nichts…
ASGG · Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz
§ 40 Vertretung
…ist. (4) Sind beide Parteien durch die im Abs. 1 genannten qualifizierten Personen vertreten, so sind die Bestimmungen über die direkte Zustellung (§ 112 ZPO) sinngemäß anzuwenden. (5) Schreitet eine im Abs. 1 Z 2 bis 4 genannte qualifizierte Person als Bevollmächtigter ein, so ersetzt ihre Berufung auf…