Art. 5
In Kraft seit 31. Dezember 2009
Up-to-date
1. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
2. Art. 2 (Änderung der Zivilprozessordnung) tritt mit 1. Juli 2010 in Kraft.
3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Justiz betraut.
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