1. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
2. Art. 2 (Änderung der Zivilprozessordnung) tritt mit 1. Juli 2010 in Kraft.
3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Justiz betraut.
ZPO · Zivilprozessordnung
Art. 5
…Artikel 5 Schlussbestimmungen, Inkrafttreten und Vollziehung (Anm.: aus BGBl. I Nr. 137/2009, zu RGBl. Nr. 113/1895) 1. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt…
Art. 5
…Artikel V Inkrafttreten und Vollziehung (Anm.: aus BGBl. I Nr. 21/2011, zu § 433a, RGBl. Nr. 113/1895) (1) Art. III (ZPO) dieses Bundesgesetzes tritt mit 1. Mai 2011 in Kraft. § 433a ZPO ist auf Vereinbarungen anzuwenden, die nach dem 30…
Art. 16
…Jänner 2010 in Kraft. Sie sind in der Fassung dieses Bundesgesetzes anzuwenden, wenn das zuzustellende Schriftstück nach dem 31. Dezember 2009 abgefertigt wird. (13) Art. 15 Z 5 (§ 106 ZPO) in der Fassung dieses Bundesgesetzes ist anzuwenden, wenn das zuzustellende Schriftstück nach dem 30. Juni 2009 abgefertigt wird.…
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