StGB
Gliederung
Besonderer Teil
Siebenter Abschnitt Gemeingefährliche strafbare Handlungen und strafbare Handlungen gegen die Umwelt
§ 176 Vorsätzliche Gemeingefährdung
(1) Wer anders als durch eine der in den §§ 169, 171 und 173 mit Strafe bedrohten Handlungen eine Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) einer größeren Zahl von Menschen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Hat die Tat eine der im § 169 Abs. 3 genannten Folgen, so sind die dort angedrohten Strafen zu verhängen.
§ 176 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 176 Vorsätzliche Gemeingefährdung
…§ 176. (1) Wer anders als durch eine der in den §§ 169, 171 und 173 mit Strafe bedrohten Handlungen eine Gefahr für Leib oder…
§ 278c Terroristische Straftaten
…Abs. 4 Z 2, 126b Abs. 4 Z 2 ) beeinträchtigt werden, 7. vorsätzliche Gemeingefährdungsdelikte ( §§ 169, 171, 173, 175, 176, 177a, 177b, 178 ) oder vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt ( § 180 ), 8. Luftpiraterie ( § 185 ), 9. vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt ( § …
§ 95 Unterlassung der Hilfeleistung
…§ 95. (1) Wer es bei einem Unglücksfall oder einer Gemeingefahr ( § 176 ) unterläßt, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten, ist mit Freiheitsstrafe…
§ 277 Verbrecherisches Komplott
…§ 103 ), eines Sklavenhandels ( § 104 ), eines Raubes ( § 142 ), einer gemeingefährlichen strafbaren Handlung nach den §§ 169, 171, 173, 176, 185 oder 186, eines grenzüberschreitenden Prostitutionshandels ( § 217 ) oder einer nach den §§ 28a oder 31a des Suchtmittelgesetzes strafbaren Handlung verabredet, ist…
§ 32 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 32 Landesgericht als Geschworenen- und Schöffengericht
…169 StGB ), vorsätzliche Gefährdung durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen ( § 171 StGB ), vorsätzliche Gefährdung durch Sprengmittel ( § 173 StGB ), vorsätzliche Gemeingefährdung ( § 176 StGB ) und Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen ( § 177a StGB ); 4. Vergewaltigung ( § 201 StGB ), Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen ( § 206 StGB…
Rückverweise