NAG
Gliederung
2. TEIL
BESONDERER TEIL
1. Hauptstück Niederlassung von Drittstaatsangehörigen
§ 44a Besondere Verfahrensbestimmungen
In einem Verfahren auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 41a Abs. 9 Z 1 oder 2 oder § 43 Abs. 3 sind § 24 Abs. 1 und 2 sowie § 20 Abs. 2 sinngemäß anzuwenden.
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