Alkoholabgabe an Jugendliche via Selbstbedienungsautomat: Strafbarkeit nach § 367a iVm § 114 GewO 1994 setzt tatsächlichen Ausschank an Jugendliche voraus—VwGH Entscheidung
Ra 2026/04/004630. April 2026
…einer geeigneten Stelle der Betriebsräume einen Anschlag anzubringen, auf dem deutlich auf das im ersten Satz angeführte Verbot hingewiesen wird. 14 Gemäß § 367a GewO 1994 begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe von mindestens € 180,--bis zu € 3.600,--zu bestrafen ist, wer entgegen der Bestimmung des §…