(1) Der Beamte hat Anspruch auf Ersatz des Mehraufwandes, der ihm in Ausübung des Dienstes oder aus Anlaß der Ausübung des Dienstes notwendigerweise entstanden ist.
(2) Der Ersatz des Mehraufwandes, der einem Beamten durch eine auswärtige Dienstverrichtung oder eine Versetzung entsteht, wird, soweit es sich nicht um den Ersatz eines Schadens handelt, durch ein besonderes Bundesgesetz geregelt.
§ 20 GehG · GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 20 Aufwandsentschädigung
…§ 20. (1) Der Beamte hat Anspruch auf Ersatz des Mehraufwandes, der ihm in Ausübung des Dienstes oder aus Anlaß der Ausübung des Dienstes notwendigerweise entstanden ist…
§ 116d Übergangsbestimmungen zum Budgetbegleitgesetz 2009
…Verbindung mit § 22 VBG ) zuerkannte Belohnung entfällt mit Ablauf des 31. August 2009. (2) Die unter der Bezeichnung Bildungszulage gemäß § 20 Abs. 1 GehG (in Verbindung mit § 22 VBG ) zuerkannte Aufwandsentschädigung entfällt mit Ablauf des 31. August 2009. (3) Auf Antrag des Lehrers umfasst die Bemessungsgrundlage…
§ 15 Nebengebühren
… 18 ), 7. die Belohnung ( § 19 ), 8. die Erschwerniszulage ( § 19a ), 9. die Gefahrenzulage ( § 19b ), 10. die Aufwandsentschädigung ( § 20 ), 11. die Fehlgeldentschädigung ( § 20a ), (Anm.: Z 12 und 13 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 96/2007) 14. die Vergütung nach…
§ 35 Verwendungsänderung und Versetzung
…Zuge einer Ausschreibung oder einer Interessentensuche gemäß § 7 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes – B GlBG , BGBl. Nr. 100/1993, oder gemäß § 20 des Ausschreibungsgesetzes – AusG , BGBl. Nr. 85/1989, oder einer Ausschreibung gemäß den §§ 2 bis 4 AusG erfolgt und der neu…
§ 65 GKUFG 1998 · GKUFG 1998 · Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998
§ 65 § 65
…Entschädigung Den Mitgliedern der Verwaltungskommission und der Verwaltungsoberkommission gebührt für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften des § 20 des Gehaltsgesetzes 1956 .…
§ 69 BLKUFG 1998 · BLKUFG 1998 · Beamten- und Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998
§ 69 § 69
…Entschädigung Den Mitgliedern der Verwaltungskommission gebührt für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften des § 20 des Gehaltsgesetzes 1956 .…
§ 5c VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 5c Telearbeit
…die zur Verrichtung von Telearbeit zur Verfügung gestellte erforderliche technische Ausstattung eine Aufwandsentschädigung nach § 22 Abs. 1 in Verbindung mit § 20 GehG . (6) Die Vereinbarung von Telearbeit endet 1. durch Erklärung des Dienstgebers, wenn a) das Vorliegen einer der Voraussetzungen nach Abs. 1 nicht mehr besteht…
§ 17 HGG 2001 · HGG 2001 · Heeresgebührengesetz 2001
§ 17 Sonstiger Aufwandsersatz
…1) Werden Anspruchsberechtigte zu einer dienstlichen Verwendung herangezogen, die bei einem Beamten einen Anspruch nach § 20 Abs. 1 GehG auf Ersatz des entstandenen Versicherungsaufwandes begründet, so sind die den Anspruchsberechtigten in Ausübung einer solchen Verwendung oder aus Anlass der Ausübung einer solchen Verwendung notwendigerweise…
§ 36a BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 36a Telearbeit
…zweiter Satz gebührt der Beamtin oder dem Beamten für die zur Verrichtung von Telearbeit zur Verfügung gestellte erforderliche technische Ausstattung eine Aufwandsentschädigung nach § 20 GehG . (6) Die Anordnung von Telearbeit ist zu widerrufen, wenn 1. das Vorliegen einer der Voraussetzungen nach Abs. 1 nicht mehr besteht, 2. die Beamtin…
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