BundesrechtBundesgesetzeFirmenbuchgesetz4. ABSCHNITT Bestimmungen über die Löschung vermögensloser Gesellschaften§ 39

§ 39Auflösung zufolge Nichteröffnung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens

In Kraft seit 01. August 2010
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§ 39 Auflösung zufolge Nichteröffnung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens — FBG | GesetzeFinden.at