(1) Die Auswahl der BV-Kasse hat durch eine Betriebsvereinbarung nach § 97 Abs. 1 Z 1b ArbVG oder gleichartigen österreichischen Rechtsvorschriften rechtzeitig zu erfolgen, es sei denn, der Arbeitgeber war bereits zu einer Auswahl einer BV-Kasse nach § 53 Abs. 1 verpflichtet oder hat bereits eine BV-Kasse nach § 65 Abs. 1 ausgewählt und einen Beitrittsvertrag abgeschlossen.
(2) Für Arbeitnehmer, die von keinem Betriebsrat vertreten sind, hat die Auswahl der BV-Kasse durch den Arbeitgeber rechtzeitig zu erfolgen, es sei denn, der Arbeitgeber war bereits zu einer Auswahl einer BV-Kasse nach § 53 Abs. 1 verpflichtet oder hat bereits eine BV-Kasse nach § 65 Abs. 1 ausgewählt und einen Beitrittsvertrag abgeschlossen. Über die beabsichtigte Auswahl der BV-Kasse sind alle Arbeitnehmer binnen einer Woche schriftlich zu informieren. Wenn mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer binnen zwei Wochen gegen die beabsichtigte Auswahl schriftlich Einwände erhebt, muss der Arbeitgeber eine andere BV-Kasse vorschlagen. Auf Verlangen dieser Arbeitnehmer ist eine kollektivvertragsfähige freiwillige Interessenvertretung der Arbeitnehmer zu den weiteren Beratungen über diesen Vorschlag bei zu ziehen. Wird trotz Einbeziehung einer kollektivvertragsfähigen freiwilligen Interessenvertretung der Arbeitnehmer binnen zwei Wochen kein Einvernehmen über die Auswahl der BV-Kasse erzielt, hat über Antrag eines der beiden Streitteile die Schlichtungsstelle gemäß § 144 ArbVG oder gleichartigen österreichischen Rechtsvorschriften über die Auswahl der BV-Kasse zu entscheiden. Streitteile im Sinne des § 144 ArbVG oder gleichartiger österreichischer Rechtsvorschriften in einem solchen Verfahren sind der Arbeitgeber einerseits und die kollektivvertragsfähige freiwillige Interessenvertretung der Arbeitnehmer andererseits.
(3) Der Arbeitgeber hat die Einleitung eines Verfahrens bei der Schlichtungsstelle innerhalb der Frist nach § 10 Abs. 1 dem zuständigen Träger der Krankenversicherung unverzüglich zu melden.
(4) Die Schlichtungsstelle hat die BV-Kasse und den zuständigen Träger der Krankenversicherung über die Entscheidung schriftlich zu informieren.
(5) Sind bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Beiträge nach den §§ 6 und 7 samt Verzugszinsen nach einer Sozialversicherungsprüfung gemäß § 41a ASVG zu leisten, sind diese Beiträge samt Verzugszinsen vom jeweiligen Träger der Krankenversicherung an die BV-Kasse des bisherigen Arbeitgebers weiterzuleiten.
(6) Beiträge, die mangels Auswahl einer BV-Kasse noch nicht weitergeleitet werden können, sind bis zur Weiterleitung an die BV-Kasse entsprechend § 446 ASVG zu veranlagen.
BMSVG · Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
§ 9 Auswahl der BV-Kasse
…3. Abschnitt Auswahl und Wechsel der BV-Kasse Auswahl der BV-Kasse § 9. (1) Die Auswahl der BV-Kasse hat durch eine Betriebsvereinbarung nach § 97 Abs. 1 Z 1b ArbVG oder gleichartigen österreichischen Rechtsvorschriften…
§ 44
…Anm. § 44.) Wer als Verantwortlicher (§ 9 Verwaltungsstrafgesetz 1991 – VStG, BGBl. Nr. 52/1991) einer BV-Kasse 1. seinen Meldepflichten gegenüber der FMA und der Oesterreichischen Nationalbank…
§ 27a Zuweisungsverfahren bei Nichtauswahl der BV-Kasse durch den Arbeitgeber
…noch keinen Beitrittsvertrag mit einer BV-Kasse abgeschlossen haben oder für die noch kein Verfahren nach § 97 Abs. 2 ArbVG, § 9 Abs. 2 oder gleichartigen österreichischen Rechtsvorschriften bei der Schlichtungsstelle eingeleitet worden ist. Der zuständige Träger der Krankenversicherung hat den Arbeitgeber schriftlich oder auf elektronischem…
§ 10
…§ 27a einzuleiten. (2) Wird binnen der Frist nach Abs. 1 ein Antrag nach § 97 Abs. 2 ArbVG, § 9 Abs. 2 oder gleichartigen österreichischen Rechtsvorschriften über die Auswahl der BV-Kasse bei der Schlichtungsstelle nach § 144 ArbVG oder gleichartigen österreichischen Rechtsvorschriften…
Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz
§ 28 Anwendung des BMSVG
…28. (1) Das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG), BGBl. I Nr. 100/2002, ist mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. Abweichend von § 9 Abs. 1 BMSVG hat die Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse für Bedienstete des Bundes durch die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler zu erfolgen. 2. § 9 Abs. 1, §…
VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 35 Anwendung des BMSVG
…35. (1) Das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG), BGBl. I Nr. 100/2002, ist mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. Abweichend von § 9 Abs. 1 BMSVG hat die Auswahl der Betrieblichen Vorsorgekasse für Bedienstete des Bundes durch die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler nach Anhörung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zu erfolgen. 2…
Oö. LVBG · Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz
§ 55a § 55aAbfertigung; Anwendung des BMSVG
…1) Auf Dienstverhältnisse, die ab dem 1. September 2003 beginnen, ist der 1. Teil des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG) mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. Bemessungsgrundlage für den Beitrag des Dienstgebers im Sinn des § 6 Abs. 1 und 4 BMSVG ist der…
Bgld. LBedG 2020 · Burgenländisches Landesbedienstetengesetz 2020
§ 112 Anwendung des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes
…1) Den Bediensteten gebührt die Abfertigung nach den Bestimmungen des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes - BMSVG, BGBl. I Nr. 100/2002. (2) § 9 Abs. 1 BMSVG ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Auswahl der Betrieblichen Vorsorgekasse durch die Landesregierung nach Anhörung des Landespersonalausschusses (§ 9 Burgenländisches Landes-Personalvertretungsgesetz) zu…
NÖ LBG · NÖ Landes-Bedienstetengesetz
§ 79 § 79
…§ 79 Mitarbeitervorsorge (1) Der 1. Teil des BMSVG ist mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. Entgelt im Sinne des § 6 Abs. 1 bis 4 BMSVG ist der Dienstbezug (§ 60…
Gem-VBG · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001
§ 120a Betriebliche Mitarbeitervorsorge
…Entschädigungen gemäß § 47 und die gewährte monatliche Lehrlingsentschädigung. Andere Leistungen des Dienstgebers sind nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. 2. Abweichend von § 9 Abs 1 BMSVG hat die Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse für Vertragsbedienstete und Lehrlinge durch die Gemeindevertretung mit Zustimmung der Personalvertretung zu erfolgen. 3. An Stelle des § 7…
L-VBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000
§ 70a Betriebliche Mitarbeitervorsorge
…die gewährte monatliche Lehrlingsentschädigung einschließlich allfälliger Sonderzahlungen; andere Leistungen des Dienstgebers, wie etwa Urlaubsentschädigungen, sind nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. 2. Abweichend von § 9 Abs. 1 BMSVG hat die Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse für Vertragsbedienstete und Lehrlinge durch die Landesregierung mit Zustimmung des Zentralausschusses der Personalvertretung der Landesbediensteten und des Zentralbetriebsrates der Anstalten…
MDG · Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz – MDG
§ 111 § 111
…des § 6 BMSVG sind das Monatsentgelt und die Sonderzahlung zugrunde zu legen, b) die Auswahl der Betrieblichen Vorsorgekasse erfolgt abweichend vom § 9 BMSVG durch den Dienstgeber unter Mitwirkung des zuständigen Organes der Personalvertretung, c) für Zeiten des Kinderbetreuungsgeldbezuges hat die Lehrperson oder die ehemalige Lehrperson, soweit sie bei…
LBedG 2000 · Landesbedienstetengesetz 2000
§ 95 § 95*)Abfertigung
…denselben Zeitraum auch die nach lit. c geleisteten Beiträge vom Landesangestellten zurückzufordern und an den Träger der Beitragskosten zu überweisen.“, f) abweichend von § 9 Abs. 1 BMSVG hat die Auswahl der Betrieblichen Vorsorgekasse (BV-Kasse) für Landesangestellte durch die Landesregierung nach Anhörung der Personalvertretung oder des Betriebsrates, der die Landesangestellten vertritt, zu…
GAG 2005 · Gemeindeangestelltengesetz 2005
§ 81 § 81*)Abfertigung
…denselben Zeitraum auch die nach lit. c geleisteten Beiträge vom Gemeindeangestellten zurückzufordern und an den Träger der Beitragskosten zu überweisen.“; f) abweichend von § 9 Abs. 1 BMSVG hat die Auswahl der Betrieblichen Vorsorgekasse (BV-Kasse) für Gemeindeangestellte durch die Gemeindevertretung nach Anhörung der Personalvertretung zu erfolgen; g) abweichend von § 14 Abs…
DPL 1972 · Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972
Art. 34
…Art. XXXIV Der 1. Teil des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG) ist auf nach dem 31. Dezember 1956 geborene Beamte des Dienststandes mit folgenden Maßgaben sinngemäß anzuwenden: 1. Entgelt im Sinne des § 6…
LBedG · Landesbedienstetengesetz
§ 76 § 76
…Monatsentgelt nach § 35 und die Sonderzahlungen nach § 36 zugrunde zu legen, b) die Auswahl der Betrieblichen Vorsorgekasse erfolgt abweichend vom § 9 BMSVG durch die Landesregierung unter Mitwirkung des zuständigen Organes der Personalvertretung oder, wenn es sich um einen Betrieb handelt, des für den Vertragsbediensteten zuständigen Betriebsrates, falls…
G-VBG 2012 · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012
§ 98 § 98
…nach § 37 und die Sonderzahlungen nach § 38 zugrunde zu legen, b) die Auswahl der Betrieblichen Vorsorgekasse erfolgt abweichend vom § 9 BMSVG durch den Gemeinderat, bei einem Gemeindeverband die Verbandsversammlung oder das nach den gesetzlichen Bestimmungen oder der Verbandssatzung zuständige Organ unter Mitwirkung des zuständigen Organes der…
LVBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz
§ 64 § 64
…§ 64 Mitarbeitervorsorge (1) Der 1. Teil des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes – BMSVG, BGBl. I Nr. 100/2002 i.d.F. BGBl. I Nr. 102/2007, ist mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. Entgelt im Sinne des…
Rückverweise