BundesrechtBundesgesetzeBetriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz2. Teil Betriebliches Vorsorgekassenrecht2. Abschnitt Organisatorische Rahmenbedingungen§ 27a

§ 27aZuweisungsverfahren bei Nichtauswahl der BV-Kasse durch den Arbeitgeber

In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date