(1) Der Wirkungsbereich der Bundesministerien umfasst
1. die im Teil 1 der Anlage bezeichneten Geschäfte,
2. die Sachgebiete, die gemäß dem Teil 2 der Anlage einzelnen Bundesministerien zur Besorgung zugewiesen sind,
3. die Wahrnehmung von Aufgaben der Bundesregierung nach Maßgabe des § 3,
4. die Wahrnehmung von durch Verordnungen gemäß § 13 einzelnen Bundesministerien zugewiesenen Aufgaben sowie
5. die Geschäfte, die einzelnen Bundesministerien durch
a) bundesverfassungsgesetzliche Vorschriften,
b) allgemeine Entschließungen des Bundespräsidenten,
c) besondere bundesgesetzliche Vorschriften sowie
d) mit Genehmigung des Nationalrates abgeschlossene Staatsverträge (Art. 50 B VG)
zugewiesen werden.
(2) Die in Abs. 1 Z 5 genannten Rechtsvorschriften werden durch dieses Bundesgesetz nicht berührt.
Rückverweise
BMG · Bundesministeriengesetz 1986
§ 2 Wirkungsbereich
…1) Der Wirkungsbereich der Bundesministerien umfasst 1. die im Teil 1 der Anlage bezeichneten Geschäfte, 2. die Sachgebiete, die gemäß dem Teil 2 der Anlage einzelnen Bundesministerien zur Besorgung zugewiesen sind, 3. die Wahrnehmung von Aufgaben der Bundesregierung nach Maßgabe…
§ 7 Geschäftseinteilung
…Abteilung führend zuständig sind. Geschäfte, die regelmäßig nur in einem geringen Umfang anfallen, sind mit sachverwandten Aufgaben zusammenzufassen und einer Abteilung zur gemeinsamen Besorgung zuzuweisen. (2) Mehrere Abteilungen können zu einer Gruppe zusammengefaßt werden, wenn dies im Interesse des besseren Zusammenwirkens notwendig ist. Eine Abteilung kann in Referate untergliedert werden. (3…
Anl. 1
…1. Angelegenheiten des Kabinetts des Bundesministers sowie des Büros des Staatssekretärs, soweit ein solcher dem Bundesminister beigegeben ist. 2. Repräsentationsangelegenheiten des Bundesministeriums, soweit es sich dabei nicht um Angelegenheiten handelt, die nach dem Teil 2 in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes oder des Bundesministeriums für…
§ 3a Grundsätze der Wahrnehmung von Aufgaben durch die Bundesministerien
…andere bundesgesetzliche Vorschriften oder durch Verordnungen auf Grund des § 13 übertragenen Geschäfte der obersten Bundesverwaltung in zweckmäßiger, wirtschaftlicher und sparsamer Weise zu besorgen. (2) Die Bundesministerien haben im Rahmen ihres Wirkungsbereiches (§ 2) 1. an der Besorgung der Geschäfte anderer Organe des Bundes und der Länder mitzuwirken, soweit…
PVG · Bundes-Personalvertretungsgesetz
§ 42g Übergangsbestimmung zur Novelle BGBl. I Nr. 60/2018
…2017, hinsichtlich der Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der Bundesimmobilien Ges.m.b.H (nunmehriger Abschnitt G (neu) Z 6 des Teiles 2 der Anlage zu § 2 BMG) vorgenommenen Änderungen unberührt. Vor dem Ablauf des Tages der Kundmachung der Dienstrechts-Novelle 2018, BGBl. I Nr. 60/2018, gefasste Beschlüsse von Personalvertretungsorganen bleiben unberührt…
BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 141 Zeitlich begrenzte Funktionen
…einer Sprecherin der Bundesregierung oder eines Sprechers der Bundesregierung gemäß Abschnitt A Z 2 des Teiles 2 der Anlage zu § 2 BMG auf die Dauer der Funktionsausübung der jeweiligen Bundeskanzlerin oder des jeweiligen Bundeskanzlers. (2) Abweichend vom Abs. 1 und 1a sind Arbeitsplätze der Funktionsgruppen 7…
§ 48f Ausnahmebestimmungen
…der Erfüllung parlamentarischer Aufgaben, 2. im Rahmen des Kabinetts einer Bundesministerin oder eines Bundesministers, einer sonstigen Einrichtung gemäß § 7 Abs. 3 des Bundesministeriengesetzes 1986 – BMG, BGBl. Nr. 76/1986, die der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler oder der Vizekanzlerin oder dem Vizekanzler zur Beratung und Unterstützung auf dem Gebiet der…
§ 140 Amtstitel und Verwendungsbezeichnungen
…die Sprecherin der Bundesregierung oder den Sprecher der Bundesregierung gemäß Abschnitt A Z 2 des Teiles 2 der Anlage zu § 2 BMG Regierungssprecherin oder Regierungssprecher für den leitenden Beamten des Präsidiums des Verfassungsgerichtshofes Präsidialdirektor für den Leiter einer Sektion in einer Zentralstelle, wenn für ihn in diesem…
§ 138 Ausbildungsphase
…der Sprecherin der Bundesregierung oder des Sprechers der Bundesregierung gemäß Abschnitt A Z 2 des Teiles 2 der Anlage zu § 2 BMG.…
AusG · Ausschreibungsgesetz 1989
§ 82 Andere Ausschreibungs- und Aufnahmeverfahren
…BMG, als Sprecherin der Bundesregierung oder Sprecher der Bundesregierung gemäß Abschnitt A Z 2 des Teiles 2 der Anlage zu § 2 BMG, als Leiterin oder Leiter des Büros des Generalsekretariats oder als Leiterin oder Leiter des Büros der Sprecherin der Bundesregierung oder des Sprechers der Bundesregierung findet…
VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 75 Ergänzungszulage aus Anlaß einer Einstufungsänderung
…oder als Sprecherin der Bundesregierung oder Sprecher der Bundesregierung gemäß Abschnitt A Z 2 des Teiles 2 der Anlage zu § 2 BMG erfolgt, und Z 3 nicht anzuwenden. (4) Voraussetzung für das Erlöschen nach Abs. 3 Z 3 ist, daß 1. die ausgeschriebene Funktion…
§ 4a Befristung von Dienstverhältnissen in besonderen Fällen
…im Zusammenhang mit 1. Tätigkeiten im Rahmen des Kabinetts einer Bundesministerin oder eines Bundesministers, einer sonstigen Einrichtung gemäß § 7 Abs. 3 des Bundesministeriengesetzes 1986 – BMG, BGBl. Nr. 76/1986, die der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler oder der Vizekanzlerin oder dem Vizekanzler zur Beratung und Unterstützung auf dem Gebiet der…
§ 74 Fixes Monatsentgelt
…oder als Sprecherin der Bundesregierung oder Sprecher der Bundesregierung gemäß Abschnitt A Z 2 des Teiles 2 der Anlage zu § 2 BMG ein fixes Monatsentgelt in der Höhe des Fixgehalts nach § 31 Abs. 2 Z 3 lit. b GehG. (3) Auf die…
GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 34 Verwendungszulage
…der Sprecherin der Bundesregierung oder des Sprechers der Bundesregierung gemäß Abschnitt A Z 2 des Teiles 2 der Anlage zu § 2 BMG verwendet wird und 2. diese Verwendung einer höheren Verwendungsgruppe zugeordnet ist als jener, der der Beamte angehört.…
§ 31 Fixgehalt
…b gebührt der Beamtin oder dem Beamten der Funktionsgruppe 9 bei Verwendung als Generalsekretärin oder Generalsekretär gemäß § 7 Abs. 11 des Bundesministeriengesetzes 1986 – BMG, BGBl. Nr. 76/1986, oder als Sprecherin der Bundesregierung oder Sprecher der Bundesregierung gemäß Abschnitt A Z 2 des Teiles 2…
§ 36 Ergänzungszulage
…oder als Sprecherin der Bundesregierung oder Sprecher der Bundesregierung gemäß Abschnitt A Z 2 des Teiles 2 der Anlage zu § 2 BMG erfolgt, und Z 2 nicht anzuwenden. (6) Voraussetzung für das Erlöschen nach Abs. 5 Z 2 ist, daß 1. die ausgeschriebene Funktion…