BundesrechtBundesgesetzeBundes-GleichbehandlungsgesetzI. Teil Gleichbehandlung2. Hauptstück Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung (Antidiskriminierung)§ 13

§ 13Gleichbehandlungsgebote im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis

In Kraft seit 15. August 2018
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