Ra 2024/12/0097 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Ein allfälliges höheres "berufliches Ansehen" bewirkt nicht das Vorliegen eines "beruflichen Aufstiegs" iSd § 13 Abs. 1 Z 5 B-GlBG. Vielmehr sind behauptete Diskriminierungen bei anderen Arbeitsbedingungen als dem Monatsbezug als Diskriminierungen betreffend die "sonstigen Arbeitsbedingungen" iSd § 13 Abs. 1 Z 6 B-GlBG geltend zu machen (VwGH 6.10.2021, Ro 2020/12/0012).