(1) Angehörige im Sinne dieses Bundesgesetzes sind
1. der Ehegatte,
2. die Verwandten in gerader Linie und die Verwandten zweiten, dritten und vierten Grades in der Seitenlinie,
3. die Verschwägerten in gerader Linie und die Verschwägerten zweiten Grades in der Seitenlinie,
4. die Wahleltern und Wahlkinder und die Pflegeeltern und Pflegekinder,
5. Personen, die miteinander in Lebensgemeinschaft leben, sowie Kinder und Enkel einer dieser Personen im Verhältnis zur anderen Person sowie
6. der eingetragene Partner.
(2) Abs. 1 Z 3 gilt für eingetragene Partner sinngemäß.
(3) Die durch eine Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragene Partnerschaft begründete Eigenschaft einer Person als Angehöriger bleibt aufrecht, auch wenn die Ehe, die Lebensgemeinschaft oder die eingetragene Partnerschaft nicht mehr besteht.
Rückverweise
AVG · Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
§ 36a Angehörige
(1) Angehörige im Sinne dieses Bundesgesetzes sind 1. der Ehegatte, 2. die Verwandten in gerader Linie und die Verwandten zweiten, dritten und vierten Grades in der Seitenlinie, 3. die Verschwägerten in gerader Linie und die Verschwägerten zweiten Grades in der Seitenlinie, 4. die Wahleltern und Wa…
§ 10 Vertreter
…Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben. (4) Die Behörde kann von einer ausdrücklichen Vollmacht absehen, wenn es sich um die Vertretung durch amtsbekannte Angehörige (§ 36a) , Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch amtsbekannte Funktionäre von beruflichen oder anderen Organisationen handelt und Zweifel über Bestand und Umfang der Vertretungsbefugnis nicht obwalten. (5) Die Beteiligten…
§ 7 Befangenheit von Verwaltungsorganen
…haben sich der Ausübung ihres Amtes zu enthalten und ihre Vertretung zu veranlassen: 1. in Sachen, an denen sie selbst, einer ihrer Angehörigen (§ 36a) oder eine von ihnen vertretene schutzberechtigte Person beteiligt sind; 2. in Sachen, in denen sie als Bevollmächtigte einer Partei bestellt waren oder noch bestellt sind…
§ 49
…1) Die Aussage darf von einem Zeugen verweigert werden: 1. über Fragen, deren Beantwortung dem Zeugen, einem seiner Angehörigen (§ 36a), einer mit seiner Obsorge betrauten Person, seinem Erwachsenenvertreter, seinem Vorsorgebevollmächtigten nach Wirksamwerden der Vorsorgevollmacht oder der von ihm in einer dieser Eigenschaften vertretenen Person einen…
VStG · Verwaltungsstrafgesetz 1991
§ 38 Zeugen
…Die Angehörigen (§ 36a AVG) des Beschuldigten, die mit seiner Obsorge betrauten Personen, sein Erwachsenenvertreter, sein Vorsorgebevollmächtigter nach Wirksamwerden der Vorsorgevollmacht oder die von ihm in einer dieser Eigenschaften vertretenen…
§ 36
…Erfordernis genügenden Tageslichtes kann jedoch entfallen, sofern ausreichende künstliche Beleuchtung vorhanden ist. (3) Dem Festgenommenen ist ohne unnötigen Aufschub zu gestatten, einen Angehörigen (§ 36a AVG) oder eine sonstige Person seines Vertrauens zu verständigen und Kontakt mit einem Verteidiger aufzunehmen und diesen zu bevollmächtigen. Einem Festgenommenen, der nicht österreichischer Staatsbürger ist…
§ 54a Aufschub und Unterbrechung des Strafvollzuges
…Freiheitsstrafe die Erwerbsmöglichkeit des Bestraften oder der notwendige Unterhalt der ihm gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen gefährdet würde oder 2. dringende Angelegenheiten, die Angehörige (§ 36a AVG) betreffen, zu ordnen sind. (2) Auf Antrag des Bestraften kann aus wichtigem Grund (Abs. 1) auch die Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe bewilligt werden…
VwGG · Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985
§ 31 Befangenheit
…unter Anzeige an den Präsidenten der Ausübung ihres Amtes wegen Befangenheit zu enthalten 1. in Rechtssachen, an denen sie selbst, einer ihrer Angehörigen (§ 36a AVG) oder eine von ihnen vertretene schutzberechtigte Person beteiligt sind; 2. in Rechtssachen, in denen sie als Bevollmächtigte einer Partei bestellt waren oder bestellt sind; 3…
TGO · Gemeindeordnung 2001 – TGO, Tiroler
§ 104 § 104
…eines Bürgermeister-Stellvertreters, eines anderen zur Anordnung von Ein- und Auszahlungen Bevollmächtigten oder eines Mitgliedes des Überprüfungsausschusses ausüben. (2) Angehörige im Sinn des § 36a AVG des Bürgermeisters, eines Bürgermeister-Stellvertreters oder eines Anordnungsbefugten und der Amtsleiter dürfen nur dann zum Finanzverwalter bestellt werden, wenn die Besetzung dieses Amtes mit einer…
Oö. ROG 1994 · Oö. Raumordnungsgesetz 1994
§ 30 § 30Grünland
…während der letzten zehn Jahre durch die Eigentümerin oder den Eigentümer zumindest fünf Jahre durchgehend bewohnt, wobei Erbinnen bzw. Erben sowie Angehörige gemäß § 36a AVG der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer gleichzuhalten sind; 3. der Zubau überschreitet eine Bruttogrundfläche von 60 m 2 nicht; 4. eine Baubewilligung gemäß Abs. 6c…