§ 38 Zeugen — VStG
Die Angehörigen (§ 36a AVG) des Beschuldigten, die mit seiner Obsorge betrauten Personen, sein Erwachsenenvertreter, sein Vorsorgebevollmächtigter nach Wirksamwerden der Vorsorgevollmacht oder die von ihm in einer dieser Eigenschaften vertretenen Person sind von der Aussagepflicht befreit.
§ 38 TNSchG 2005 · TNSchG 2005 · Naturschutzgesetz 2005, Tiroler
§ 38 Betreten von Grundstücken, Auskunftspflicht
…nur verweigert werden, wenn es sich um eine eigene Sache der Auskunftsperson handelt oder wenn die Auskunftsperson von der Ablegung eines Zeugnisses nach § 38 VStG befreit wäre. Zur Erwirkung des Zutrittes ist die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zulässig. (2) Die im Abs. 1 genannten Organe haben bei…
§ 4 TGHKG 2013 · TGHKG 2013 · Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013, Tiroler
§ 4 Behördliche Befugnisse
…zuzulassen; sie haben ihnen weiters alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Diese Verpflichtungen bestehen nicht, sofern sie dadurch sich selbst oder eine der im § 38 VStG genannten Personen der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen; derartige Gründe sind glaubhaft zu machen. (4) Zur Durchsetzung der Maßnahmen nach Abs. 3 lit. a…
Durchführung bestimmter Rechtsvorschriften der Europäischen Union im Bereich der Tiroler Landesrechtsordnung, Gesetz zur
§ 5 Abhilfemaßnahmen oder sonstige Maßnahmen, vorläufige Sofortmaßnahmen, Betretungs- und Auskunftsrechte
…nur verweigert werden, wenn es sich um eine eigene Sache der Auskunftsperson handelt oder wenn die Auskunftsperson von der Ablegung eines Zeugnisses nach § 38 VStG befreit wäre. Die behördlichen Organe bzw. die von der Behörde beauftragten Personen haben bei den im ersten Satz angeführten Tätigkeiten einen Dienstausweis bzw. eine von…
§ 2 Dringlichkeitsmaßnahmen, Aktionspläne, Managementmaßnahmen, Wiederherstellungsmaßnahmen, Betretungs- und Auskunftsrechte, Verfall
…nur verweigert werden, wenn es sich um eine eigene Sache der Auskunftsperson handelt oder wenn die Auskunftsperson von der Ablegung eines Zeugnisses nach § 38 VStG befreit wäre. Zur Erwirkung des Zutrittes ist die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zulässig. Die behördlichen Organe bzw. die von der Behörde beauftragten Personen…
§ 77 TEG 2012 · TEG 2012 · Elektrizitätsgesetz 2012, Tiroler
§ 77 Behördliche Befugnisse
…zuzulassen; sie haben ihnen weiters alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen; diese Auskunftsverpflichtung besteht nicht, sofern sie dadurch sich selbst oder eine der im § 38 VStG genannten Personen der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen; derartige Gründe sind glaubhaft zu machen. (4) Zur Durchsetzung der Pflichten nach Abs. 3 lit. a…
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