Die Angehörigen (§ 36a AVG) des Beschuldigten, die mit seiner Obsorge betrauten Personen, sein Erwachsenenvertreter, sein Vorsorgebevollmächtigter nach Wirksamwerden der Vorsorgevollmacht oder die von ihm in einer dieser Eigenschaften vertretenen Person sind von der Aussagepflicht befreit.
Rückverweise
TNSchG 2005 · Naturschutzgesetz 2005 - TNSchG 2005, Tiroler
§ 38 § 38
…nur verweigert werden, wenn es sich um eine eigene Sache der Auskunftsperson handelt oder wenn die Auskunftsperson von der Ablegung eines Zeugnisses nach § 38 VStG befreit wäre. Zur Erwirkung des Zutrittes ist die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zulässig. (2) Die im Abs. 1 genannten Organe haben bei…
TEG 2012 · Elektrizitätsgesetz 2012 - TEG 2012, Tiroler
§ 77 § 77
…zuzulassen; sie haben ihnen weiters alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen; diese Auskunftsverpflichtung besteht nicht, sofern sie dadurch sich selbst oder eine der im § 38 VStG genannten Personen der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen; derartige Gründe sind glaubhaft zu machen. (4) Zur Durchsetzung der Pflichten nach Abs. 3 lit. a…
TVG · Veranstaltungsgesetz 2003 - TVG, Tiroler
§ 10 § 10
…zu stellen. Die Verpflichtungen nach den Z 1 bis 3 bestehen nicht, sofern der Veranstalter dadurch sich selbst oder eine der im § 38 VStG genannten Personen der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen würde. Derartige Gründe sind glaubhaft zu machen. (5) Zur Durchsetzung von Maßnahmen nach den Abs. 1 bis…