Die Vorschriften dieses Bundesgesetzes über die Beteiligten sind auch auf deren gesetzliche Vertreter und Bevollmächtigte zu beziehen.
Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956
§ 94 § 94
…Anwendung des AVG und des Zustellgesetzes Soweit in diesem Abschnitt nicht anderes bestimmt ist, sind auf das Disziplinarverfahren 1. das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 mit Ausnahme von §…
Geschäftsordnung für die Wiener Landesregierung
§ 2 Wirkungsbereich
…In Verwaltungsstrafsachen, die zum selbständigen Wirkungsbereich des Landes gehören, über Berufungen oder Nachsichtsgesuche zu entscheiden, ebenso über Berufungen gegen Ordnungs- und Mutwillensstrafen ( § 36 AVG ) im selbständigen Wirkungsbereich des Landes. 2. In Verwaltungssachen mit Ausnahme der in Punkt 1 angeführten, die zum selbständigen Wirkungsbereich des Landes gehören, über Berufungen zu…
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