7Ob135/08s—OGH Entscheidung
24. September 2008
…Tatsache, dass die Forderung schon zur Zeit der Abhandlung dem Erben bekannt gewesen sei, schließe die Einleitung der nachträglichen Abhandlung nicht aus (RIS Justiz RS0008414). Das Verlassenschaftsgericht sei jederzeit berufen, das zur Ordnung der Sache Erforderliche von Amts wegen vorzukehren (RIS Justiz RS0007581). Diese bereits zum AußStrG 1854 ausgesprochenen…