Wenn nach dem Inhalt des Verlassenschaftsaktes zum Nachlass gehöriges Vermögen vorhanden ist, dann kann dieses nicht im Sinne des § 179 Abs 1 AußStrG nachträglich hervorkommen.
…Vermögenswert hervorkommt. Dies trifft dann nicht zu, wenn das Verlassenschaftsgericht aufgrund der Aktenlage bereits Kenntnis von diesem Vermögen hatte (2 Ob 52/19i; RS0111497). 2. Bei der auf Antrag eines Pflichtteilsberechtigten vorgenommenen Schätzung ist der Wert des Nachlassvermögens am Todestag des Erblassers einzusetzen ( § 166 Abs …
…zu, wenn das Verlassenschaftsgericht aufgrund der Aktenlage bereits Kenntnis von diesem Vermögen hatte (2 Ob 342/98b; 3 Ob 96/00i; RS0111497). II.1.2 Diese Kenntnis wurde vom Rekursgericht zu Recht bejaht: Die den Gegenstand der Schenkung auf den Todesfall bildenden Liegenschaftsanteile des Verstorbenen schienen bereits…
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