(1) Das in Art. 29 Abs. 4 der Verfahrensverordnung genannte Dokument ist dem Antragsteller in Kartenform auszustellen (Verfahrenskarte).
(2) Die nähere Gestaltung der Verfahrenskarte hat der Bundesminister für Inneres durch Verordnung unter Bedachtnahme auf die Vorgaben des Art. 29 Abs. 4 der Verfahrensverordnung, Handhabbarkeit und Fälschungssicherheit zu regeln. Die Verfahrenskarte hat neben den nach Art. 29 Abs. 4 der Verfahrensverordnung erforderlichen Angaben insbesondere die Bezeichnungen „Republik Österreich“ und „Verfahrenskarte“ zu enthalten.
(3) Die Verordnung gemäß Abs. 2 kann vorsehen, dass die Verfahrenskarte mit einem aus kurzer Distanz kontaktlos auslesbaren Datenträger versehen wird, auf dem insbesondere Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Lichtbild, Papillarlinienabdrücke der Finger und die Staatsangehörigkeit des Antragstellers gespeichert werden können. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, so sind technische Maßnahmen zu ergreifen, die gewährleisten, dass die Daten gegen unrechtmäßige Veränderung und Ermittlung gesichert sind und die Papillarlinienabdrücke der Finger überdies nur durch Inhaber eines eigens dafür ausgestellten Zertifikates gelesen werden können. Darüber hinaus kann die Verordnung gemäß Abs. 2 vorsehen, dass die Verfahrenskarte mit einer maschinenlesbaren Zone versehen wird, in der insbesondere Namen, Geburtsdatum, Geschlecht und Staatsangehörigkeit des Antragstellers ersichtlich gemacht werden können.
§ 50 AsylG 2005 · AsylG 2005 · Asylgesetz 2005
§ 50 Verfahrenskarte
…§ 50. (1) Das in Art. 29 Abs. 4 der Verfahrensverordnung genannte Dokument ist dem Antragsteller in Kartenform auszustellen (Verfahrenskarte). (2) Die nähere Gestaltung der…
§ 12 Recht auf Verbleib im Bundesgebiet
…den eine Voraussetzung gemäß Art. 56 lit. a oderb der Verfahrensverordnung zutrifft, sofern die Abschiebung keine reale Gefahr eines Verstoßes gegen § 50 oder § 51 FPG oder Art. 8 EMRK mit sich bringen würde. (2) Ein Antragsteller hat kein Recht auf Verbleib im Bundesgebiet 1…
§ 2 AsylG-DV 2005 · AsylG-DV 2005 · Asylgesetz-Durchführungsverordnung 2005
§ 2 Verfahrenskarte, Aufenthaltsberechtigungskarte, Karte für subsidiär Schutzberechtigte, Karte für Asylberechtigte und Aufenthaltsrecht für Vertriebene gemäß § 62 AsylG 2005
…1) Verfahrenskarten werden als Karten auf Kunststoffbasis nach den Mustern der Anlage B ausgestellt. Die Verfahrenskarten enthalten neben den in § 50 AsylG 2005 bezeichneten Daten eine Kartennummer, die Staatsangehörigkeit sowie die Unterschrift des jeweiligen Inhabers. Ist der Inhaber nur örtlich beschränkt geduldet, ist das Gebiet, in dem er…
§ 46 BFA-VG · BFA-VG · BFA-Verfahrensgesetz
§ 46 Abnahme von Karten
…§ 46. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und die Sicherheitsbehörden ( § 4 SPG ) sind ermächtigt, Verfahrenskarten gemäß § 50 AsylG 2005 sowie Aufenthaltstitel nach dem 7. Hauptstück des AsylG 2005 oder nach Art. 24 der Statusverordnung jedermann abzunehmen, wenn 1. die Karten entzogen…
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