Bei einem entgeltlichen Vertrage werden entweder Sachen mit Sachen, oder Handlungen, worunter auch die Unterlassungen gehören, mit Handlungen, oder endlich Sachen mit Handlungen und Handlungen mit Sachen vergolten.
Rückverweise
Auf Vergleiche sind die Bestimmungen der §§ 917 ff ABGB anwendbar.…
…zum wirtschaftlichen Vorteil gereichte und sie somit ihren "nachteiligen Rat" (§ 1300 ABGB) keineswegs "selbstlos" und "freigiebig" (vgl SZ 58/209 = EvBl 1986/106; § 917 ABGB) erteilte.…
…einem kostenpflichtigen Telefonanruf teilnehmen konnten. 3.1 Entgeltlichkeit folgt aus einer synallagmatisch, konditional oder kausal verknüpften Gegenleistung (RIS Justiz RS0017193 [T9]). Die nach § 917 ABGB für das Vorliegen eines entgeltlichen Vertrags erforderliche Vergeltung der Leistungen der beklagten Partei ist hier aber nicht gegeben. Die Teilnehmer am Preisausschreiben haben der beklagten…
Bei der Beurteilung der Frage, ob ein entgeltliches (§ 917 ABGB) oder ein unentgeltliches Rechtsgeschäft vorliegt, kann der Parteiwille nicht außer Betracht bleiben. Entgeltlich ist jede Leistung, für die eine Gegenleistung erbracht wird; die Entgeltlichkeit setzt…
…Der Oberste Gerichtshof sieht keinen Anlass, von der ständigen Rechtsprechung und der ganz überwiegenden Lehre abzugehen, wonach auf Vergleiche die Bestimmungen der §§ 917 ff ABGB anwendbar sind und damit bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auch ein Rücktrittsrecht nach § 918 ABGB besteht (3 Ob 210/97x; 1…
…rechtliche Grundlage für die Forderung des Klägers nach einer Nachfristsetzung, weil es sich beim Förderungsvertrag der vorliegenden Art um keinen entgeltlichen Vertrag iSd § 917 ABGB handle. Selbst wenn die b eklagte Partei eine Pflicht zur Nachfristsetzung gehabt hätte, würde dies dem Kläger nichts nützen , weil er das Projekt erst im…
…quo ante, Bedenken in der Lehre, die einer Klärung bedürfen. 1.1. Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs sind auf Vergleiche die Bestimmungen der §§ 917 ff ABGB anzuwenden (RIS-Justiz RS0024252), also auch das Rücktrittsrecht nach § 918 ABGB, wenn sich die Parteien im Vergleich zu Leistungen verpflichteten, die synallagmatisch miteinander verknüpft…
…Zweckbindungen in der Verordnung Gebrauch zu machen. Dem "Erwerb" (von Waren oder Dienstleistungen) nach §1 COVID 19 MG begriffsimmanent sei die Entgeltlichkeit iSd §917 ABGB, wonach für eine Leistung eine Gegenleistung zu erbringen sei. Sohin könne neben dem klassischen Erwerb von Waren, bei dem für eine Ware meist eine Gegenleistung…
…wurden. Vorauszuschicken ist, daß der Oberste Gerichtshof ausdrücklich an seiner einheitlichen Rechtsprechung festhält, daß auf Vergleiche nach § 1380 ABGB die Bestimmungen der §§ 917 ff ABGB anwendbar sind, somit auch das Recht auf Rücktritt nach § 918 ABGB bei Vorliegen von dessen Voraussetzungen zusteht (SZ 7/215; 1 Ob 174/52…
…ein zweiseitig verbindlicher und entgeltlicher Vertrag, so finden auf ihn auch die sonstigen Bestimmungen über entgeltliche Verträge, also auch die Vorschriften der §§ 917 ff ABGB Anwendung. Wenn daher ein Teil den angeschlossenen Vergleich nicht erfüllt, steht dem andern Teil das Recht zu, von diesem Vertrag unter Setzung einer angemessenen Nachfrist…
…ein zweiseitig verbindlicher und entgeltlicher Vertrag, so finden auf ihn auch die sonstigen Bestimmungen über entgeltliche Verträge, also auch die Vorschriften der §§ 917 ff ABGB Anwendung. Wenn daher ein Teil den abgeschlossenen Vergleich nicht erfüllt, steht dem anderen Teil das Recht zu, von diesem Vertrag unter Setzung einer angemessenen Frist…
…dann hat sie sich das ihr zustehende Recht auf richtige Erfüllung des Vertrages gewahrt. Es sind daher in rechtlicher Beziehung die in den §§ 917 ff. ABGB. normierten allgemeinen Bestimmungen über die Folgen der Nichterfüllung anzuwenden. Die Klägerin konnte also entweder Erfüllung und Schadenersatz wegen der Verspätung begehren oder vom Vertrag zurücktreten…
…den Verpflichteten der andere Teil Schadenersatz verlangen. Da diese Bestimmung eine allgemeine über entgeltliche Verträge und Geschäfte ist, wie sich aus der Überschrift vor § 917 ABGB. ergibt, ist nicht einzusehen, wozu der Gesetzgeber für den Fall der unterlassenen Anbietung der Einlösung eines nicht verbücherten Vorkaufsrechtes ausdrücklich eine Schadenersatzverpflichtung statuiert haben sollte…
…im Sinne des § 1380 ABGB dar. Auf solche Vergleiche sind nach einhelliger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs die Bestimmungen der §§ 917 ff ABGB anwendbar; somit steht bei Vorliegen der Vorausetzungen des § 918 ABGB grundsätzlich das Recht auf Rücktritt vom Vergleich gemäß § 918 ABGB…
…ist daher, ob bzw welche (Gegen )Leistungen der das Honorar mit dem Sonderklassepatienten vereinbarende Arzt aufgrund dieser privatrechtlichen Vereinbarung schon im Hinblick auf § 917 ABGB zu erbringen hat. Bei entgeltlichen Rechtsgeschäften kommt es nämlich auf den Austausch von Leistungen im Sinne einer synallagmatischen, konditionellen oder auch bloß kausalen Verknüpfung von…
…selbst leistet, im Rahmen der fiktiven Hausbesorgerksoten auch den fiktiven Dienstgeberanteil des Sozialversicherungsbeitrages zu überwälzen, wobei inhaltlich auf das funktionelle Austauschverhältnis (im Sinne des § 917 ABGB) bezug genommen wird, daß nämlich die Mieter in beiden Fällen - Verrechnung der Arbeiten eines "realen" Hausbesorgers (§ 23 Abs 1 MRG) als auch eines "fiktiven…
…so daß zur Begründung des Anspruches auf das Interesse nicht die Bestimmungen der §§ 918 ff ABGB herangezogen werden können (§ 917 ABGB und Überschrift davor). Der Anspruch auf das Interesse ist jedoch ebenfalls aus § 949 ABGB abzuleiten, wonach der Undank den Undankbaren mit dem Zeitpunkt…
…daß die zur Verfügung gestellten Musiker für diesen Zweck nicht geeignet waren, wird dem Beklagten das Recht zuzubilligen sein, vom abgeschlossenen Vertrag gemäß §§ 917 ff. ABGB. zurückzutreten.…
…bedeutet, für das dieser eine Gegenleistung als Entgelt nicht zu fordern hat (RIS-Justiz RS0064338). 2. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein entgeltliches (§ 917 ABGB) oder ein unentgeltliches Rechtsgeschäft vorliegt, kann der Parteiwille nicht außer Betracht bleiben (RIS-Justiz RS0064338). Ob etwas als Gegenwert gemeint ist, darüber entscheidet der Parteiwille…
…109 ff) führt in diesem Zusammenhang aus: § 871 ABGB differenziere nicht zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Rechtsgeschäften. Erst die §§ 917 ff ABGB gälten laut Überschrift nur für entgeltliche Verträge. Wo die freigiebigen Verträge anders beurteilt werden sollen, sei es jeweils gesondert angeordnet. Der Geschäftsirrtum bei unentgeltlichen Verträgen…
…das dieser eine Gegenleistung als Entgelt nicht zu fordern hat (RIS-Justiz RS0064338). 2. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein entgeltliches (§ 917 ABGB) oder ein unentgeltliches Rechtsgeschäft vorliegt, kann der Parteiwille nicht außer Betracht bleiben (RIS-Justiz RS0064338). Ob etwas als Gegenwert gemeint ist, darüber entscheidet der Parteiwille…
…steht im Widerspruch zur herrschenden Lehre und Rechtsprechung und wird auch vom erkennenden Senat nicht geteilt. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein entgeltliches (§ 917 ABGB) oder ein unentgeltliches Rechtsgeschäft vorliegt, kann der Parteiwille nicht außer Betracht bleiben. Entgeltlich ist jede Leistung, für die eine Gegenleistung erbracht wird; die Entgeltlichkeit setzt…