BundesrechtBundesgesetzeEhegesetzZweiter Abschnitt Recht der EhescheidungB. EhescheidungsgründeII. Scheidung aus anderen Gründen Ehezerrüttendes Verhalten ohne Verschulden§ 55a

§ 55aEinvernehmen

In Kraft seit 01. Februar 2013
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