JudikaturJustizRS0018060

RS0018060 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Juli 2017

Gesellschaftsverträge sind entgeltfremde Geschäfte. Eine Zerlegung des Gesellschaftsvertrages in entgeltliche und unentgeltliche Bestandteile kommt als mit seinem Wesen unvereinbar nicht in Betracht. Trotzdem kann es vor allem zwischen Familienangehörigen Gesellschaftsverträge geben, welche der Unentgeltlichkeit bzw Schenkung gleichzusetzen sind.

Entscheidungen
4