Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 871,20 EUR bestimmten Kosten des Rekursverfahrens sowie die mit 1.040,4…
Text Begründung: Der Kläger begehrt Schadenersatz in Höhe von 18.500 EUR sA. Er habe am 13. 3. 2014 Aktien der Beklagten weit über dem wahren Börsenpreis erworben, weil die Beklagte als Emittentin fundamentale Informationen zur Preisbildung verschwiegen habe. Sie habe bereits 2009 begonnen, die Software …
Rechtliche Beurteilung Hierzu hat der Oberste Gerichtshof erwogen: Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht angeführten Grund zulässig; er ist auch berechtigt. 1. Zur Satzung 1.1. In der Satzung der Beklagten ist eine Gerichtsstandsklausel enthalten, die die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte am Sitz der …