§ 2 § 2
In Kraft seit 01. März 2014
Up-to-date
§ 2 § 2 — V
Die Entscheidung des Gemeinderates der Stadt Salzburg über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Salzburg ist davon unabhängig zu treffen.
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