Ra 2024/17/0156 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Nichtvorlage eines gültigen Reisepasses rechtfertigt grundsätzlich nur dann eine auf § 58 Abs. 11 Z 2 AsylG 2005 gestützte Zurückweisung des Antrages auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 56 AsylG 2005, wenn es nicht zu einer Heilung nach § 4 AsylGDV 2005 kommt (VwGH 4.3.2020, Ra 2019/21/0214).