Ra 2025/17/0084 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Nichtvorlage eines gültigen Reisepasses rechtfertigt grundsätzlich, wenn es nicht zu einer Heilung nach § 4 AsylG-DV 2005 zu kommen hat, eine auf § 58 Abs. 11 Z 2 AsylG 2005 gestützte Zurückweisung und eine inhaltliche Entscheidung über den beantragten Aufenthaltstitel kommt nicht in Betracht (VwGH 16.12.2024, Ra 2024/17/0156; VwGH 3.6.2024, Ra 2023/17/0022).