Ra 2024/13/0121 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Gemäß § 209a Abs. 1 BAO steht der Eintritt der Verjährung einer Abgabenfestsetzung, die in einer Beschwerdevorentscheidung oder in einem Erkenntnis zu erfolgen hat, nicht entgegen. Dies gilt auch für die absolute Verjährung iSd § 209 Abs. 3 BAO. Durch eine meritorische Beschwerdeentscheidung in Abgabensachen wird eine Abgabe iSd § 209a Abs. 1 BAO "festgesetzt" (vgl. - zu einer Entscheidung über eine Berufung nach dem Verfahrensrecht vor dem Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012 - VwGH 30.9.2015, 2012/15/0111).