JudikaturVwGH

Ra 2024/13/0024 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
08. September 2025

Der Einmaligkeitsgrundsatz kommt nicht zum Tragen, wenn keine rechtliche Grundlage für die Vorschreibung einer entsprechenden Abgabe bestanden hat, weil die Gemeinde von der Verordnungsermächtigung des § 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 8. Februar 1960 über die Erhebung einer Abgabe zum Straßenbauaufwand der Gemeinden, LGBl. Nr. 10/1960, keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. VwGH 18.12.2024, Ra 2021/13/0023).

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