Ro 2024/10/0013 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Verweise in der gesonderten Zulässigkeitsbegründung (28 Abs. 3 VwGG) auf andere Teile der Revision sind zur Begründung der Zulässigkeit der Revision unbeachtlich (vgl. VwGH 21.11.2017, Ra 2017/16/0163, mwN).