JudikaturVwGH

Ra 2017/16/0163 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2017

Verweise in der gesonderten Zulässigkeitsbegründung (§ 28 Abs. 3 VwGG) auf andere Unterlagen (hier auf die "Urbeschwerde" vor dem VfGH) oder auf andere Teile der Revision sind zur Begründung der Zulässigkeit einer Revision unbeachtlich (vgl. in ständiger Rechtsprechung etwa VwGH 4.10.2016, Ra 2016/16/0088, mwN, und VwGH 19.3.2015, Ra 2015/16/0016).

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