Ra 2017/16/0163 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Verweise in der gesonderten Zulässigkeitsbegründung (§ 28 Abs. 3 VwGG) auf andere Unterlagen (hier auf die "Urbeschwerde" vor dem VfGH) oder auf andere Teile der Revision sind zur Begründung der Zulässigkeit einer Revision unbeachtlich (vgl. in ständiger Rechtsprechung etwa VwGH 4.10.2016, Ra 2016/16/0088, mwN, und VwGH 19.3.2015, Ra 2015/16/0016).