JudikaturVwGH

10 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Öffentliches Recht
25. März 2025

Gegenstand der Überprüfung (der Rechtmäßigkeit eines Betretungs- und Annäherungsverbots) durch das - im Wege einer Maßnahmenbeschwerde angerufene - VwG ist, ob für die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes auf Grund des sich den einschreitenden Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes bietenden Gesamtbildes und ausgehend vom Wissensstand der Beamten im Zeitpunkt des Einschreitens hinreichende Gründe für das Bestehen einer vom Gefährder ausgehenden, das gemäß § 38a Abs. 1 SPG angeordnete Betretungsverbot rechtfertigenden Gefahr iSd § 38a SPG vorlagen (vgl. etwa VwGH 3.1.2023, Ra 2020/01/0030, sowie auch dazu VwGH 10.5.2023, Ra 2023/01/0038, jeweils mwN); nach diesem Zeitpunkt und Maßstab richtet sich sohin die Rechtmäßigkeit eines gemäß § 38a SPG angeordneten Betretungs- und Annäherungsverbots (vgl. etwa VwGH 14.2.2023, Ra 2022/01/0334, mwN).