Bei einer das Gesamtverhalten berücksichtigenden Progonosebeurteilung können durchaus auch länger zurückliegende Straftaten berücksichtigt werden, ebenso schließt eine schon erfolgte Tilgung einer Verurteilung deren Berücksichtigung nicht aus (VwGH 15.12.2021, Ra 2021/20/0372).
Rückverweise