JudikaturVwGH

Ra 2023/17/0097 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
01. August 2023

Der Fremde hat in Anbetracht des wiederholten Berufens (im Zuge mehrerer Antragstellungen) auf die tatsächlich nicht bestehende Ehe sowie das rechtsmissbräuchliche Eingehen und jahrelange Aufrechterhalten der Ehe eine massive Störung der öffentlichen Ordnung auf dem Gebiet des Fremdenwesens bewirkt (vgl. VwGH 4.4.2023, Ra 2019/22/0140).

Rückverweise