JudikaturVwGH

Ra 2025/17/0097 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
22. September 2025

Eine knapp zehnjährige Aufenthaltsdauer und die sich daraus ergebenden persönlichen Interessen des Revisionswerbers an einem Verbleib in Österreich relativiert sich maßgeblich, wenn diese auf das Eingehen einer Aufenthaltsehe zurückzuführen ist (VwGH 1.8.2023, Ra 2023/17/0097).

Rückverweise