JudikaturVwGH

Ro 2023/08/0001 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
17. Februar 2023

Die Zurückweisung einer Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung ändert nichts daran, dass das Rechtsmittel, über welches das VwG zu entscheiden hat, im Fall eines zulässigen Vorlageantrags nach § 15 VwGVG 2014 die Beschwerde bleibt, die das VwG - sofern es die Beschwerde ebenfalls für unzulässig hält - zurückzuweisen hat (vgl. VwGH 5.9.2022, Ra 2021/03/0084, Rn. 11). Das gilt auch dann, wenn die Beschwerde wegen fehlender Bescheidqualität der angefochtenen Erledigung zurückgewiesen wurde.

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