Ro 2023/01/0007 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Nach dem PStG 2013 besteht eine Verpflichtung der Personenstandsbehörde zur Eintragung der allgemeinen Personenstandsdaten und somit auch des Geschlechts einer Person in das ZPR. Diese Verpflichtung schließt eine (ersatzlose) Streichung des Geschlechts bzw. das Unterlassen einer diesbezüglichen Eintragung aus (vgl. VwGH 5.12.2024, Ro 2023/01/0008).