Ro 2023/01/0008 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Bei Transsexualität (gebräuchlich sind auch die Begriffe Transidentität, Gender -Dysphorie, Transgender, in jüngerer Zeit vielfach Gender-Inkongruenz) ist ein Mensch eindeutig genetisch und/oder anatomisch bzw. hormonell einem Geschlecht (männlich/weiblich) zugewiesen, fühlt sich in diesem Geschlecht aber falsch oder unzureichend beschrieben bzw. lehnt auch jede Form der Geschlechtszuordnung und Kategorisierung ab. Das psychische Geschlecht bzw. die Geschlechtsidentität stimmt also nicht mit dem biologischen Geschlecht überein bzw. möchte sich die Person gelegentlich überhaupt nicht eindeutig einem Geschlecht zuordnen.