JudikaturVwGH

Ra 2022/17/0019 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
19. März 2025

Das Aufenthaltsrecht von Angehörigen von EWR-Bürgern, die Drittstaatsangehörige sind, richtet sich nach § 54 NAG, dessen Abs. 1 lediglich auf die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Z 1 bis 3 NAG verweist und die auf einen anderen Kreis von Berechtigten anwendbare Bestimmung (nämlich auf Angehörige, die ihrerseits ebenso EWR-Bürger sind) nach § 52 Abs. 1 Z 5 NAG gerade nicht einbezieht.

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