Ra 2022/17/0019 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
In dem die Auslegung der Aufnahmerichtlinie betreffenden Urteil vom 16. Jänner 2014, C-423/12, hat der EuGH für die Bejahung eines Aufenthaltsrechts des Familienangehörigen (dort in absteigender Linie) dezidiert auf dessen Unterhaltsbedarf in seinem Herkunftsland abgestellt.