JudikaturVwGH

Ra 2022/16/0006 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2024

Von § 14 TP 5 Abs. 1 GebG sind sämtliche einer gebührenpflichtigen Eingabe beigefügten Schriftstücke, Unterlagen, Dokumente, Fotografien udgl. als Beilagen erfasst, wenn sie in der Absicht überreicht werden, das Vorbringen der Eingabe zu stützen oder zu ergänzen (vgl. etwa VwGH 27.1.1966, 151/65, VwSlg 3400/F), unabhängig davon, ob sich darauf Schriftzeichen befinden oder wiedergegeben sind.

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