JudikaturVwGH

Ro 2022/15/0004 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
09. Februar 2022

Aufgrund des Grundsatzes der materiellen Akzessorietät der Haftung setzt die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung voraus, dass eine Abgabenschuld (gegenüber dem Abgabenschuldner) entstanden und noch nicht erloschen ist (vgl. VwGH 19.3.2015, 2013/16/0200).

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