Ro 2022/13/0002 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Erlässe des Bundesministers für Finanzen stellen keine für die Gerichte verbindliche Rechtsquelle dar. Gleiches gilt für allgemeine Rechtsauskünfte des Bundesministeriums für Finanzen, wie die "EAS-Auskünfte".