Ra 2022/12/0025 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der Ablauf der Umsetzungsfrist der RL 2000/78/EG (sohin das In-Kraft-Treten des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots aus dem Grunde des Alters gemäß Art. 2 dieser RL) kommt als eine gegenüber dem Zeitpunkt der Erlassung eines über die Anrechnung von Vordienstzeiten absprechenden Bescheides relevante, die Rechtskraft dieses Bescheides durchbrechende Änderung der Rechtslage in Betracht (VwGH 16.11.2015, Ra 2015/12/0013). Es trifft daher grundsätzlich zu, dass aus diesem Grund - bislang unter Verletzung der RL unberücksichtigt gebliebene - Vordienstzeiten für die besoldungsrechtliche Stellung Relevanz gehabt haben könnten (dies nach Maßgabe u.a. der Frage, ob die besoldungsrechtliche Stellung noch von Vordienstzeiten abhängig war oder ob diese nicht bereits infolge von Beförderungen nicht mehr vom Vorrückungsstichtag abhängig war; VwGH 16.11.2023, Ra 2022/12/0187).