JudikaturVwGH

Ra 2022/07/0052 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
09. März 2023

Es trifft zu, dass das Recht eines Mitgliedstaates die sich aus dem Unionsrecht ergebenden Verpflichtungen grundsätzlich nicht zu konterkarieren vermag. Vielmehr ist es Sache (u.a.) der nationalen Gerichte, die volle Anwendung des Unionsrechtes und den Schutz der Rechte zu gewährleisten, die den Einzelnen aus ihm erwachsen.

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