2—VwGH Rechtssatz
27. Juni 2025
Strafbarkeit ist also auch dann gegeben, wenn die konsumierte Suchtgiftmenge für sich alleine noch keine Fahruntüchtigkeit bewirkt hätte (VwGH 14.6.2022, Ra 2022/02/0098; 27.7.2022, Ra 2022/02/0080; VwGH 13.2.2024, Ra 2022/02/0027). Der Frage, ob die Übermüdung auf den Suchtmittelkonsum zurückzuführen war, oder dieser andere Ursachen zugrunde lagen, maß der VwGH…