JudikaturVwGH

Ra 2021/16/0011 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
23. September 2021

Die Mitteilung der Kanzlei des VwG, eine mündliche Verhandlung abzuberaumen, und die informelle Äußerung gegenüber Verfahrensbeteiligten oder deren Vertretern stellt noch keinen contrarius actus zur formellen Ladung als Beteiligte dar.

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