Ra 2021/16/0011 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Mitteilung der Kanzlei des VwG, eine mündliche Verhandlung abzuberaumen, und die informelle Äußerung gegenüber Verfahrensbeteiligten oder deren Vertretern stellt noch keinen contrarius actus zur formellen Ladung als Beteiligte dar.