Ra 2021/16/0011 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Gemäß § 26 Abs. 1 VwGVG, § 4 Abs. 1 zweiter Satz GebAG 1975 kommt der Anspruch auf Gebühr auch dem zu, der auf Grund einer Ladung gekommen, dessen Vernehmung aber ohne sein Verschulden unterblieben ist.