Ra 2021/15/0054 3 – Vwgh Rechtssatz
Rückverweise
Die Voraussetzungen für die Anerkennung von Fruchtgenussvereinbarungen unterscheiden sich nicht danach, ob die Fruchtnießer minderjährig sind oder nicht (vgl. etwa VwGH 28.11.2007, 2003/14/0065 zu minderjährigen Kindern als Fruchtnießer).
…Intentionen gestaltet; überdies muss der Fruchtgenussberechtigte die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Fruchtgenusses (insbesondere Erhaltungsaufwand und Abgaben) tragen (vgl. VwGH 8.9.2022, Ra 2021/15/0054 ; 15.9.2016, Ra 2014/15/0012 ; 26.11.2015, 2012/15/0152; 22.10.2015, 2012/15/0146; 20.3.2014, 2011/15/0174; 25.7.2013, 2011/15/0151; 27.6.2013, 2009/15…
…auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich ist die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge (VwGH 15.12.2010, 2008/13/0012 , 8.9.2022 Ra 2021/15/0054). Nach Lehre und Rechtsprechung kann ein Fruchtnießer originäre Einkünfte im Sinne des § 2 EStG 1988 beziehen, wenn die Einräumung des Fruchtgenusses eine Übertragung der…
…Ernsthaftigkeit des Vertrages zu bezweifeln ist. Der genaue Inhalt der Vereinbarungen ist ebenso zu untersuchen wie die Frage, ob eine Einkunftsquelle übertragen wurde (vgl. 08.09.2022, Ra 2021/15/0054 , VwGH 22.10.2015, 2012/15/0146 ). Schon mangels einer inhaltlich konkretisierten Vereinbarung zwischen nahen Angehörigen war im Sinne der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die steuerliche Anerkennung einer…
…Pkt. 3.3. der Entscheidungsgründe, weiters VwGH 20.12.2018, Ra 2018/21/0156 , Rn. 12/13, und darauf Bezug nehmend VwGH 29.6.2023, Ra 2021/21/0054 , Rn. 16). Danach ist ein Aufenthaltsverbot auf Antrag oder von Amts wegen aufzuheben, wenn die Gründe, die zu seiner Erlassung geführt haben, weggefallen sind…
…sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich ist die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge (VwGH 8.9.2022 Ra 2021/15/0054 mwN). Nach Lehre und Rechtsprechung kann ein Fruchtnießer originäre Einkünfte im Sinne des § 2 EStG 1988 beziehen, wenn die Einräumung des Fruchtgenusses eine Übertragung…
…der zu gewalttätigen Übergriffen, denen manche eine anti-kurdische Dimension zuschreiben (MBZ 2.3.2022, S. 43; USDOS 20.3.2023a). Im Juli 2021 veröffentlichten 15 Rechtsanwaltskammern eine gemeinsame Stellungnahme, in der sie die rassistischen Zwischenfälle gegen Kurden verurteilten und eine dringende und effektive Untersuchung der Vorfälle forderten. Solche Fälle würden zunehmen und seien keinesfalls isolierte Fälle, son…
…ührten Umstände (Enge der verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen ihm und seinen in Österreich aufhältigen Verwandten, langjähriger Aufenthalt, Deutschkenntnisse und Selbsterhaltungsfähigkeit) (14.12.2023, Ra 2021/20/0474). Ferner erklärte der Verwaltungsgerichtshof auch eine Rückkehrentscheidung im Falle eines seit Ende des Jahres 2007 - zum Teil aufgrund von Aufenthaltstiteln - im Bundesgebiet aufhältigen und wiederholt, insbesondere wegen qualifizierter Su…
…Fall ist, hat die Behörde bzw. dieser nachfolgend das Bundesverwaltungsgericht im Einzelfall zu prüfen und in einer die nachprüfende Kontrolle ermöglichenden Begründung darzulegen (VwGH 16.12.2021, Ra 2021/18/0387). Für die Asylgewährung kommt es auf die Flüchtlingseigenschaft im Sinn der GFK zum Zeitpunkt der Entscheidung an. Es ist demnach für die Zuerkennung…
…sie zögerte, intime Aspekte ihres Lebens zu offenbaren, ihre Homosexualität nicht sofort angegeben habe, nicht geschlossen werden, dass sie unglaubwürdig sei (vgl. Verwaltungsgerichtshof [VwGH] 04.08.2021, Ra 2021/18/0024, mit Verweis auf EuGH 02.12.2014, Rechtssache A., B., C., C-148/13, C-149/13, C-150/13; insbesondere Rn. 69 und 72…
…Fall ist, hat die Behörde bzw. dieser nachfolgend das Bundesverwaltungsgericht im Einzelfall zu prüfen und in einer die nachprüfende Kontrolle ermöglichenden Begründung darzulegen (VwGH 16.12.2021, Ra 2021/18/0387 ). Für die Asylgewährung kommt es auf die Flüchtlingseigenschaft im Sinn der GFK zum Zeitpunkt der Entscheidung an. Es ist demnach für die Zuerkennung…